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Geld sparen: Die Ausgleichsabgabe

Ein Plus für Unternehmen

Neben professioneller Arbeit, Qualitätsstandards und Zertifizierungen bieten wir die Möglichkeit bares Geld zu sparen. Wie? Die von den meisten Unternehmen zu zahlende Ausgleichsabgabe verringert sich, wenn wir beauftragt werden.Das geht wie folgt: Unternehmen mit 20 Arbeitsplätzen oder mehr sind per Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Platz muss monatlich eine Ausgleichsabgabe von bis zu Euro 255,- gezahlt werden. Unternehmen, die uns beauftragen, schaffen außerhalb ihres Unternehmens Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Das wird vom Staat anerkannt. Bei jedem Auftrag an uns können 50% der Kosten für Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Ein Rechenbeispiel — Objekt Büromöbel:

Jährlich abzuführende Ausgleichsabgabe
Jährliches Auftragsvolumen gesamt:
abzüglich Materialwert (Euro 18.000,–)
ergeben als Arbeitsleistung:
50% davon anrechenbar auf die Ausgleichsabgabe:
Tatsächlich abzuführende Ausgleichsabgabe:
Euro 12.000,–
Euro 30.000,–

Euro 12.000,–
Euro 6.000,–
Euro 6.000,–

→ ergibt: Euro 6.000,– Kosteneinsparung pro Jahr


Und noch ein Plus für Schulen, Kindergärten und Behörden:

Wir sind berechtigt den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Rechnung zu stellen — auch das spart!

Eindrücke der Werkstatt für Menschen mit Behinderung / Hamburg